Der Verein

Vorstand

Dr. Maren Karin Brandt
Vorsitzende

Annette Apel
Stellv. Vorsitzende

ZA Uwe Bretthauer & Meno Klein
Beisitzer

Kontakt

Petra Anderseck
Assistentin des Vorstands

Kippweg 4
26605 Aurich

Tel.: 0172 5989315

E-Mail: buero@vuv-nds.de

Organisation

Die VUV ist eine freiwillige, privatrechtliche Vereinigung niedergelassener Zahnärztinnen und Zahnärzte in Niedersachsen.

Sie ist ein eingetragener Verein (e.V.), unabhängig und nicht – wie eine öffentlich-rechtliche Körperschaft – der Staatsaufsicht unterworfen.

Ziele

Die Vereinigung Unabhängiger Vertragszahnärzte e.V. in Niedersachsen kämpft für ein selbstbestimmtes Leben als freiberuflicher Zahnarzt. Das gibt es nicht umsonst und bestimmt nicht ohne Widerstände und: Für eine sinn- und wirkungsvolle Neuordnung reicht die Kraft des einzelnen Zahnarztes niemals aus. Eine Neuordnung ist nur mit einer mitgliedsstarken und gut organisierten Vereinigung durchsetzbar.

Die VUV vertritt Sie und Ihre Interessen als Freiberufler ohne Wenn und Aber.

Durch freiwilligen Zusammenschluss der Kollegenschaft Verhandlungskompetenz bündeln und bei den privaten und gesetzlichen Krankenkassen eine angemessene Honorierung durchsetzen. Damit soll eine fach- und qualitätsorientierte Ausübung der Zahnheilkunde gesichert werden und das einzelne Mitglied gegenüber immer größer und mächtiger werdenden Bürokratien nicht allein gelassen bleiben.

Herausforderungen

Das wird für die Zukunft immer wichtiger, vor allen Dingen dann, wenn zwangsweise die private Zahnheilkunde ganz oder teilweise in die Gesetzlichen Systeme überführt oder gleichgeschaltet werden sollte.

Die Änderungen, Neuerungen und Kontrollen der letzten Jahre haben von Seiten der Staatsorganisation zum Ziel: eine einheitliche Bewertung und Versorgung der gesamten Bevölkerung in einem festgesetzten Gesamtumfang mit einem nach Haushaltslage festzusetzenden Gesamtaufwand, deren Verwirklichung gegen die Versicherten und gegen ihre Behandler durchgesetzt werden soll und muß, indem Wahlmöglichkeiten für eine Therapie oder eine finanzielle Abwicklung beseitigt werden.

Die VUV fordert die gleichberechtigte und gleichwertige „Duale Versorgung“ zahnmedizinischer Erkrankungen über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung nach Wahl der Patienten über den Weg der Kostenerstattung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Deren Neufassung ist allerdings schon lange überfällig, um verbesserte Therapiemöglichkeiten korrekt und ohne Analog-Krücken beschreiben und anwenden zu können.